Arbeitsrecht II: Wichtige Arbeitnehmerschutzgesetze für Betriebsräte (BR2716)

Seminardetails

Bereich Betriebsrat
Seminar Arbeitsrecht II: Wichtige Arbeitnehmerschutzgesetze für Betriebsräte
Zeitraum 14.06.2027 — 18.06.2027
Referent Herr Rechtsanwalt Andreas Kilian
Frau Rechtsanwältin Anna Seiwert-Skurewicz
Status bestätigt
Seminarart Arbeitsrecht
Freie Plätze
Preis 2.300,00 €
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Arbeitsrecht II: Wichtige Arbeitnehmerschutzgesetze für Betriebsräte

In diesem Seminar erhaltet ihr einen vertieften Einblick in zentrale Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – kompakt, praxisnah und verständlich erklärt.

Wer als Betriebsrat wirksam handeln will, muss wissen, wie Urlaubsrecht, Entgeltfortzahlung, Teilzeitregelungen und Gleichbehandlungsgesetze im Betrieb anzuwenden sind. Die Kenntnisse aus diesem Seminar sind deshalb eine wichtige Grundlage für die gesetzliche Überwachungsaufgabe des Betriebsrats nach § 80 BetrVG.

Das Seminar richtet sich an Betriebsratsmitglieder mit ersten Kenntnissen im Arbeitsrecht – ist aber auch für Einsteiger geeignet.

 

Inhalte des Seminars

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG):

  • Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs / Urlaub und Krankheit / Übertragbarkeit und Verfall
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG):

  • Voraussetzungen und Dauer des Anspruchs / Anzeige- und Nachweispflichten
  • Umgang mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG):

  • Verringerung der Arbeitszeit / Ausschreibungspflicht / Arbeit auf Abruf
  • Befristung mit und ohne Sachgrund / Folgen unwirksamer Befristungen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG):

  • Schutz vor Benachteiligung / Verbote und Pflichten des Arbeitgebers
  • Rechte der Beschäftigten / Handlungsmöglichkeiten bei Diskriminierung

 

„Damit ihr erkennt, wo Schutzrechte verletzt werden und gezielt dagegen vorgehen könnt.“

 

Seminarkosten:                               2.300,00 €

                                                          Inklusive: Seminarunterlagen, Durchführung, Übernachtungen, Vollpension und Tagungsgetränke. Der VLF ist ein gemeinnütziger, umsatzsteuerbefreiter Bildungsträger – es fällt keine Umsatzsteuer an.

Referenten:                                      Rechtsanwalt Andreas Kilian, Geschäftsführer VLF, und Rechtsanwältin Anna Seiwert

Schulungsanspruch:                      § 37 Abs. 6 BetrVG, die Kosten trägt der Arbeitgeber

Seminarzeiten:                                Beginn an Tag 1 um 10:00 Uhr / Ende am letzten Tag um 14:00 Uhr

Veranstaltungsort

Ringhotel Forellenhof Walsrode
Hünzingen 3
29664 Walsrode

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