| Department | Betriebsrat |
| Course | Betriebsratsarbeit in Agrar-, Bezugs- und Absatzgenossenschaften |
| Category | Bundesweit |
| Period | 02/10/2027 — 02/12/2027 |
| Trainer | Mr. Rechtsanwalt Andreas Kilian Ms. Rechtsanwältin Anna Seiwert-Skurewicz |
| State | scheduled |
| Course type | Branchenseminare |
| Free places | |
| Fee | €1,380.00 |
| Book for myself | Book for group |
Betriebsratsarbeit in Agrar-, Bezugs- und Absatzgenossenschaften: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Umstrukturierungen
Agrar-, Bezugs- und Absatzgenossenschaften stehen zunehmend vor betrieblichen und wirtschaftlichen Veränderungen. Veränderte Marktbedingungen, Zusammenschlüsse und Kooperationen, die Neuorganisation einzelner Geschäftsbereiche, Standortveränderungen, die Ausgliederung oder Fremdvergabe von Tätigkeiten sowie Veränderungen bei Personal und Arbeitsabläufen können erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigten haben.
Für Betriebsräte stellt sich dabei die Frage, welche Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte ihnen bei geplanten Veränderungen zustehen und wie sie diese wirksam nutzen können. Gerade bei Umstrukturierungen ist es wichtig, frühzeitig zu erkennen, welche Auswirkungen betriebliche Entscheidungen auf Arbeitsplätze, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und die Organisation der Arbeit haben können.
Dieses Seminar vermittelt die wesentlichen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei betrieblichen Veränderungsprozessen. Anhand von Beispielen aus Agrar-, Bezugs- und Absatzgenossenschaften wird erarbeitet, wie der Betriebsrat Informationen einfordern, die Interessen der Beschäftigten vertreten und seine Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte praktisch einsetzen kann.
Inhalte des Seminars:
Seminarkosten: 1.380,00 €
Inklusive: Seminarunterlagen, Durchführung, Übernachtungen, Vollpension und Tagungsgetränke. Der VLF ist ein gemeinnütziger, umsatzsteuerbefreiter Bildungsträger – es fällt keine Umsatzsteuer an.
Referenten: Rechtsanwalt Andreas Kilian (Geschäftsführer VLF), Rechtsanwältin Anna Seiwert
Schulungsanspruch: § 37 Abs. 6 BetrVG, die Kosten trägt der Arbeitgeber
Seminarzeiten: Beginn an Tag 1 um 10:00 Uhr / Ende am letzten Tag um 14:00 Uhr
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